INFO'S
Um den interessierten Kreisen einen Einblick in die Bemühungen des VSF für die freie Bewirtschaftung der Gewässer zu geben, folgen an dieser Stelle Auszüge aus Eingaben und Stellungsnahmen der letzten Jahre an die Behörden.
Achten Sie bitte auf die Daten und urteilen Sie selbst, welche Aussagen sich seit dieser Zeit bewahrheitet haben!
Sie werden dann unschwer erkennen, wer in Wirklichkeit für die heutigen Zustände in der Fischerei verantwortlich ist.
Entstehung und Wandel der Fischzucht in der Schweiz
Rolf König, Präsident Verband Schweizer Fischzüchter VSF.
Vorwort.
In unserem Sekretariat häufen sich Anfragen und Beschwerden von Fischern über die neuesten Entwicklungen in der Schweizer Bewirtschaftungspolitik. Viele Vereine fühlen sich vor den Kopf gestossen, wenn ihnen heute von offiziellen Stellen ihre langjährige erfolgreiche Bewirtschaftertätigkeit eingeschränkt oder gar verboten wird.
Das zum Teil arrogante Auftreten einiger jungen "Fachleute" empfinden viele, in Anbetracht ihrer bisherigen Leistungen, als Schlag ins Gesicht. Da der VSF aus personellen und finanziellen Gründen unmöglich auf alle Fragen eintreten kann, möchte ich mit diesem Beitrag dazu beitragen, dass wieder miteinander geredet wird, und die gemeinsamen Erkenntnisse dazu verwendet werden, die Zukunft in der Bewirtschaftung zu gestalten.
Diese soll wieder vermehrt in die Hände Privater gelegt werden, da diese auch die Konsequenzen zu tragen haben. Es ist völlig untragbar, dass unsere junge Fischereiwissenschaft, ihre zum Teil äusserst mühsamen Gehversuche auf den Köpfen der Fischer ausführt.
Ich will dabei festhalten, dass es hier nicht darum geht, einzelne Schuldige anzuprangern, sondern eine äusserst bedenkliche Entwicklung in vernünftige Bahnen zu lenken. Ich möchte viel mehr, dass nicht nur von einer Wende gesprochen wird, sondern auch die Politik geändert wird, die dazu geführt hat.
Es befriedigt mich keineswegs, heute darauf hinweisen zu können, dass wir uns immer gegen einen staatlichen Eingriff in der Bewirtschaftung ausgesprochen haben, weil wir diese Entwicklung vorausgesehen haben. Stellvertretend für diese Betroffenen wende ich mich an die zuständigen Instanzen mit der Aufforderung, von ihren Thronen zu steigen, und sich wieder unter das Volk zu begeben. Es geht heute darum, dass ein gemeinsamer Dialog stattfindet, und auch die Basis (sprich Fischer) anzuhören, denn auch unstudierte Leute haben manchmal gute Ideen !!!
Zum bessern Verständnis beginne ich mit einer Rückblende in die Geschichte der Fischzucht und der Entstehung der Gewässerbewirtschaftung, bevor ich mich der aktuellen Situation widme.
Ebikon Januar 1994
Entstehung der Fischzucht.
Die Anfänge der Fischzucht wurden vom römischen Schriftsteller PLINIUS im Jahre 58 n.Chr. erwähnt, welcher von einem SERGIUS berichtete, welcher in Rom Fischteiche erbaut haben soll. Aber bereits zu Lebzeiten CICEROS (106-43 v.Chr.) hatten reiche Römer eigene Fischteiche, in welchen sie junge Meeresfische hielten, welche sie mittels Schleusen gefangen hatten.
Den eigentlichen Aufschwung erlebte die Fischzucht mit der Karpfenzucht, welche ihren Ursprung im untern Donaugebiet haben dürfte. KARL DER GROSSE ordnete im Jahre 812 folgendes an:
" Jeder Amtmann soll auf unsern Landgütern Fischweiher halten, wo sie schon waren, ja er soll sie mehren wo dies möglich ist; und wo früher keine waren, solche jetzt aber sein können, soll er sie neu anlegen."
Die grösste Verbreitung der Fischzucht haben wir aber den Klöstern zu verdanken. 1290 gründeten Karmeliterinnen in Dinkelsbühl (BRD) ein Kloster, welchem eine umfangreiche Fischzucht angegliedert wurde.
Zwischen dem 14. und dem 16. Jahrhundert erreichten diese Fischzuchten den Höhepunkt. Ja sie wurden dermassen ausgedehnt, dass KAISER RUDOLF II. anordnete;
" weilen des Anbauens kein Ende gewesen, dass ohne öffentliche Autorität des Landes deren nicht mehr sollten angelegt werden."
In dieser Zeit hielt man sich leibeigene Fischknechte und Fischbauern.
Die Zucht der Forellen gelang einem gewissen STEPHAN LUDWIG JACOBI erstmals im Jahre 1750. Da diese Methode mit den bisherigen Aufzuchtpraktiken nicht vereinbar war, dauerte es noch 100 Jahre, bis zwei Fischer in den Vogesen das gleiche Verfahren der künstlichen Besamung wieder anwendeten. Sie hatten aber mehr Glück, denn sie erhielten von der französischen Regierung 30'000 Francs für weitere Versuche, denn in der Zwischenzeit hatte man erkannt, dass die natürliche Vermehrung nicht mehr genügte, um die zunehmenden Fänge zu ersetzen. Das ihnen zur Verfügung stehende Gelände bei Kembs am Rhein war aber für eine grössere Anlage ungeeignet, da dort zu wenig Wasser vorhanden war. Deshalb wurde die neue Anlage von 40 ha in Hüningen/Elsass gebaut. Mit einem Jahresetat von 65'000 Franc wurde nun das "Etablissement de Pisciculture de Huninque" weitergeführt. Nach 1871 ging diese Anlage in deutsche Hände über, und wurde fortan als "Kaiserliche-Deutsche Reichsanstalt" betrieben. Es ist bezeichnend, dass diese Anlage nachdem sie verstaatlicht wurde, nicht mehr rentierte. 1905 wurde sie aufgelöst!
In der Schweiz wurde die Forellenzucht zwischen 1840 und 1850 durch private Züchter eingeführt. Die erste grössere Brutanstalt enstand 1854 in Meilen. Ihr folgten die Anstalten Genf 1862, und Vallorbes 1864, welche nach dem Vorbild der Anstalt von Herrn von Lerber in Romainmôtier erstellt worden war.
Bis in die siebziger Jahre hinein war die Regelung der Fischerei den Kantonen vorbehalten, sofern es sich nicht um private Fischereirechte handelte, welche damals noch sehr verbreitet waren. Diese Rechte waren meist Vermächtnisse der Klöster und Adeligen an ihre ehemaligen Fischbauern. Hungersnöte und Raubbau setzten den Fischbeständen aber derart zu, dass 1870 in Sachen Fischerei von einem eigentlichen Notstand gesprochen wurde. Auch die Schweizer Behörden erkannten damals, dass die Gewässer nur noch genutzt werden konnten, wenn sie auch bewirtschaftet wurden. Da jedoch keine gesetzliche Grundlage vorhanden war, musste dafür zuerst eine Basis geschaffen werden.
Im Zuge einer Revision der Bundesverfassung, wurde darin der Artikel 25 neu aufgenommen:
Der Bund ist befugt, gesetzliche Bestimmungen über die Ausübung der Fischerei und der Jagd, namentlich zur Erhaltung des Hochwildes sowie zum Schutze der für die Land- und Forstwirtschaft nützlichen Vögel zu treffen.
Gestützt auf diesen Artikel wurde 1875 das erste eidg. Fischereigesetz erlassen. Es beschränkte sich aber nur darauf, den mit dem Grossherzogtum von Baden abgeschlossenen Vertrag, die sog. Basler Uebereinkunft, welcher die Fischerei des Rheines mit seinen Zuflüssen und den Bodensee einschloss, festzulegen.
Die damals bestehenden Anlagen widmeten sich während den ersten 20 Jahren ausschliesslich der Forellen- Lachs- und Rötelzucht.
Die Bruteinrichtungen stammten aus dem Ausland, wo man sich schon früher mit der Forellenzucht befasste. Am verbreitesten war dabei der kalifornische Bruttrog.
1876 kam dann die Aesche dazu, und 1881 wurde mit der Zucht der Coregonen begonnen, nachdem das "Zugerglas" erfunden wurde.
Da bereits in diesen Jahren die Fangerträge rückläufig waren, beschloss der Bund 1875, dass die Fischer zur Gewinnung des erforderlichen Eimaterials während der Schonzeit Laichfischen dürften. Ausserdem gewährte er Bundesbeiträge an die Brutanstalten für den Aussatz von Brut in öffentliche Gewässer.
Die ersten Auflagen für Pflichteinsätze der Fischer gehen ebenfalls in diese Zeit zurück. Diese Beiträge betrugen im Jahre 1890 Fr. 13'735.-
Aber bereits 1888 wurde ein neues Fischereigesetz erlassen, da das erstere sich als unzulänglich erwies. Nach den ersten Zucht-Erfolgen suchten die Fischzüchter einen Absatzmarkt für ihre Brutfischchen. Eine Zusammenarbeit mit den Fischern war das naheliegenste. Aus diesem Grunde waren es denn auch meistens Fischzüchter, welche die Initiative zur Gründung von Fischereivereinen ergriffen.
1881 gründete und präsidierte der Fürsprech und Fischzüchter Oswald Haering- Merian, Inhaber der Fischzucht Orishof in Liestal den Fischerei-Verein beider Basel. Unter dem Präsidium von O. Haering führte dieser Verein im Jahre 1891 die erste Fischerei-Ausstellung in Basel durch.
1883 wurde auf Initiative der Fischzüchter der Schweizerische Fischerei-Verband gegründet, weil man sich damit eine stärkere Position bei Verhandlungen mit den Behörden erhoffte.
Leider war dies ein Trugschluss, welcher sich aber viel später, aber dafür umso gravierender auswirkte, weil die Interessen der Fischer und Fischzüchter sich im Laufe der Zeit immer mehr voneinander entfernten.
Ab 1888 erschien in Paris die erste Zeitschrift für Fischer und Fischzüchter, das Bulletin de Pèche et de Pisciculture pratique. Dies beweist, dass die Fischzucht schon damals einen gewissen Stellenwert hatte.
Einem Versammlungsprotokoll aus dem Jahre 1888 kann man entnehmen, dass der Fischerei-Verein beider Basel von der Regierung Beiträge erhielt. Ein Teil war für die Beschaffung von Fischeiern und den Aussatz von Fischbrut bestimmt.
Der andere Teil diente als Prämien für das Erlegen von Raubtieren und das Verzeigen von Fischfrevlern. Es sind in diesem Jahr 31 Fischreiher und 27 Fischottern erlegt worden, und 19 Fischfrevler verzeigt worden. Hierfür sind Prämien im Betrage von Fr. 615.- zur Auszahlung gekommen.
Man hatte nun zwar die künstliche Befruchtung und das Ausbrüten der Fischeier einigermassen im Griff, konnte aber die Fischchen nur so lange halten, als sie sich vom Dottersack ernährten. Da die Bewirtschaftung mit Brütlingen aber nicht die gewünschten Erfolge brachte, suchte man eine Möglichkeit, die Fischchen grösser zu ziehen.
Man versuchte, das natürliche Futter durch gemahlene Milz und Leber zu ersetzen und erzielte damit auch gewisse Erfolge bei den Forellen. Mit zunehmender Grösse der Fische wurde auf Fleisch- und Fischabfälle umgestellt, welche zerkleinert als Brei verfüttert wurde. Daher der Begriff Nassfütterung.
Den eigentlichen Durchbruch in der Forellenzucht brachte aber erst das Trockenfutter, da es nicht die grossen Nachteile der Wasserverschmutzung, und somit der Krankheitsförderung, aufwies.
Da sich die Interessen der Fischzüchter und die der Berufs- und Sportfischer in vielen Teilen nicht mehr länger vereinbaren liessen, gründeten sie im Jahre 1915 einen eigenen Verband mit Sitz in Liestal.
Da die Fischzüchter im Jahre 1883 ja Mitbegründer des Schweiz. Fischereiverbandes waren, wurde die Zusammenarbeit jedoch weiter geführt. Einerseits durch gegenseitige Mitgliedschaft, und andererseits durch gemeinsame Gremien.
Diese Zusammenarbeit war für die Fischerei, und damit speziell für die Sportfischer von grösster Bedeutung. Sie schuf nämlich die Voraussetzung, dass die einzelnen Vereine sich selbst mit der Aufzucht von Fischen befassen konnten, weil die Züchter ihnen das Know How dazu lieferten.
In den ersten Jahren lieferten die Fischzüchter den Vereinen Brütlinge und halfen ihnen auch bei ihren Versuchen diese selbst zu erbrüten.
Während vielen Jahren lieferten die Züchter den Vereinen die Eier, welche sie dann in Geräten erbrüteten, welche ihnen auch meist durch Züchter verkauft wurden.
Anfänglich wurden fast überall die kalifornischen Brutapparate benutzt, welche treppenförmig aufgestellt werden mussten, da das Wasser von einem Trog in den andern lief. Sie wurden dann allmählich durch die Langstromapparate abgelöst, weil an diesen besser gearbeitet werden konnte, da sie nicht treppenförmig aufgebaut werden mussten. So wurden die neuesten Erkenntnisse der Züchter jeweils an die Vereine weiter gegeben. Diese gemeinsame Zusammenarbeit funktionierte während vielen Jahren ausgezeichnet.
Auf Wunsch der Sportfischer importierten die Züchter unter anderm auch fremde Fischarten wie z.B. Kanad. Seesaiblinge, welche für die Stauseen vorgesehen waren.
Bis zu diesem Zeitpunkt funktionierte die Bewirtschaftung der Gewässer ausgezeichnet. Die Gewässer wurden praktisch nur von Berufs- und Sportfischern bewirtschaftet. Je nach Interesse oder Grösse des Vereins mit mehr oder weniger Engagement.
Aber gewisse Konflikte waren vorprogrammiert, denn der Fischereidruck auf die Gewässer hatte sich mittlerweile vervielfacht.
Das Sportfischen wurde zum Sport und somit salonfähig. Durch diesen Druck wurden logischerweise auch die Fangerträge rückläufig.
Man begann daher nach den Ursachen zu forschen.
Als eine der ersten Massnahmen wurden im Mittelland die gesetzlichen Mindestfanggrösse heraufgesetzt, weil man meinte, die Fische würden vor ihrer Laichzeit gefangen. Später sah man ein, dass dies allein nicht genügen würde, und begann die Einsätze zu steigern.
Dies führte zwar zu einer Besserung der Erträge, war aber zugleich auch eine Kostenfrage und wenn es um Geld geht, ist mit dem Schweizer schlecht zu sprechen, auch wenn es sich um einen Hobby-Sportler handelt. Diese Kostenfrage löste denn auch den Ruf nach dem Staat aus!
In der irrigen Annahme, dass sie sich mit ihren Pacht- oder Patentabgaben ein Recht auf eine gewisse Anzahl Fische erworben hätten, verlangten sie vom Staat Beiträge für die Bewirtschaftung. Da die Politiker dieser Zeit wegen ihrer schleppenden Gewässerschutzpolitik ein schlechtes Gewissen hatten, erwies sich die Gelegenheit als günstig, diese für ein solches Vorhaben einzuspannen.
Die Fischzüchter sahen die Entwicklung voraus und fürchteten um ihre Existenz, denn sie wollten Fische verkaufen. Die Berufsfischer brauchten rechte Fänge für ihre Existenzsicherung, und die Sportfischer wollten immer mehr fangen, und dafür immer weniger ausgeben. Fortan versuchte jede Partei möglichst seine eigenen Interessen zu wahren, und die anfängliche Solidarität schmolz dahin wie Schnee an der Sonne, obwohl man sich nach aussen unter dem völlig falschen Begriff der Fischerei, immer noch als eine Einheit präsentieren wollte.
Sie verloren dabei aber nur vielfach die Uebersicht über die Zusammenhänge in der Natur, Aufzucht und der Fischerei.
Als das Eidg. Departement des Innern auf Druck der Fischer eine ausserparlamentarische Expertenkommission bestellte, welche den Auftrag hatte, ein neues Bundesgesetz über die Fischerei auszuarbeiten, begann der unaufhaltsame Abstieg der privaten Gewässerbewirtschaftung in der Schweiz.
Unter dem Vorsitz von NR. Erwin Akeret wurde deshalb neues Fischereigesetz ausgearbeitet, welches zum Ziel hatte, die Berufs- und Sportfischerei, sowie die Fischereiforschung zu fördern.
Die Fischzüchter welche mit ihrer Arbeit eine künstliche Nachzucht überhaupt erst möglich gemacht hatten, waren in dem 25-köpfigen Gremium nur mit einem Mann vertreten. Dementsprechend wurden sie auch verschaukelt, denn sie wurden mit diesem Gesetz jeder Mitsprache beraubt, was sich fortan in einer völligen Negierung der Fischzüchter ausdrückte.
In der Folge machten sich die Sportfischer zum Sprachrohr und Verhandlungspartner beim Bund, wenn es sich um Belange der "Fischerei" handelte. Diese Eigenmächtigkeit gipfelte darin, dass sich der Schweizerisch Fischerei Verband SFV auf ihrem Briefkopf als Verband der Fischzüchter bezeichnet!
Die dank diesem Gesetz ausgerichteten Subventionen ermöglichten den Kantonen, Berufs- und Sportfischern nun eine eigene Produktion von Besatzfischen. Es liegt auf der Hand, dass damit die Quantität die Qualität des Besatzmaterials verdrängen musste. Diesbezügliche Erscheinungen kennen wir ja auch aus der Landwirtschaftspolitik.
Nicht nur das von den Fischzüchtern erworbene Know-How leistete den Behörden in dieser Phase gute Dienste, sondern auch die "entliehenen" ausländischen Kontaktadressen.
Schon bald stellte sich heraus, dass die von diesem Gesetz erhofften Erfolge ausblieben, und man begann nach Sündenböcken zu suchen. Es erschienen immer mehr "Fachleute" auf der Bildfläche, welche sich nur dank der Unkenntnis der Behörden und andern Gremien etablieren konnten.
Mit haarsträubenden Theorien und Praktiken wurde fortan in teilweise völliger Negierung der vorhandenen Umweltbedingungen und allgemeinen Erkenntnissen drauflos gewurstelt, dass sich die Balken bogen.
Eine dieser Nacht- und Nebelaktionen war die Unterstellung von vier Fischkrankheiten unter das Tierseuchengesetz
vom 15. März 1978.
Es stellt sich jedoch bald heraus, dass sich die Anwendung dieser Verordnung lediglich auf die privaten Züchter beschränken sollte.
Kantone und Vereine tätigten weiterhin Einsätze in öffentliche Gewässer direkt ab den ausländischen Transportern, während Fischzüchter gezwungen wurden, Quarantäne-Anlagen für ihre Speisefische einzurichten.
Da die Fischzüchter diese Entwicklung immer bekämpft hatten, lag es auf der Hand, dass sie als Sündenböcke herhalten mussten, wenn es darum ging, selbstverschuldete Misserfolge der staatlichen Bewirtschaftung zu erklären. Denn es waren ja immer die von Züchtern gelieferten Besatzfische welche krank, nicht standorttreu oder sonst nicht geeignet waren!
Einige Wissenschafter setzten diesen ungeheuerlichen Unsinn in Umlauf, obwohl mittlerweise 87% der Besatzfische durch Kantone und Vereine gezüchtet und eingesetzt wurden!
Eine weitere an der Realität vorbeizielende Idee war die Absicht, einen Schweizerischen Fischgesundheitsdienst aufzubauen. Wieder unter der Federführung des Schweizerischen Fischereiverbandes wurde eine Kommission gebildet, welche beabsichtigte, einen Schweizerischen Fischgesundheitsdienst aufzubauen. Dieser sollte bei der Untersuchungsstelle für Fischkrankheiten an der UNI Bern, unter der damaligen Leitung von Prof. K. Klingler, eingerichtet werden. Die geplanten lukrativen Posten waren schon vorher vergeben!
Da aber diese Stelle vom Bund schon vorher mit den gesetzlichen Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit dem Seuchengesetz betraut wurde, ergaben sich voraussehbare Interessenkollisionen.
Mit Ausnahme der Fischzüchter war sich die Kommission darin einig, dass man die Seuchen am einfachsten bekämpfen könnte, wenn man alle kranken Fische vernichten würde, und die Betriebe so lange schliessen würde, bis keine Krankheiten mehr festgestellt würden.
Aber bereits bei der Entschädigungsfrage gingen der Kommission die Ideen aus, denn die Fischzüchter konnten eine entschädigungslose Vernichtung der kranken Fische, oder die Schliessung einer Anlage aus verständlichen Gründen nicht annehmen. Auf die Frage der Fischzüchter; was denn ein Betroffener in einem solchen Falle machen sollte?, erklärte ein "führender" Wissenschafter: "Der soll Speisefische züchten, die fallen ja nicht unter das Seuchengesetz"!!!
Die damals aufgestellten Theorien, die drohende Einmischung in die private Fischzucht und deren faktische Verstaatlichung, bewog die Fischzüchter zum Austritt aus diesem Gremium und zur Gründung eines eigenen Fischgesundheitsdiestes.
1983 veranstaltete der Verband Schweizer Fischzüchter deshalb ein öffentliches Symposium über die Fischzucht. An dieser Tagung referierten anerkannte ausländische Fachleute zu den Themen Fischzucht und Fischkrankheiten. Ihre Referate wurden in einer Zusammenfasssung gratis abgegeben. Der Sinn des ganzen Aufwandes bestand darin, bei allen Vereinen und Kantonen welche sich mit Fischzucht befassen, ein Umdenken in der unserer Ansicht nach völlig verfehlten Besatzpolitik einzuleiten.
Im gleichen Zeitraum, in der die Behörden die private Fischzucht zu schikanieren begannen, haben unsere Nachbarländer die private Fischzucht gefördert, indem an bestehende renomierte Fischzuchtbetriebe Produktionsaufträge erteilt wurden. Diese Praxis hatte den grossen Vorteil, dass mit relativ bescheidenem Aufwand einerseits gute Erfolge erzielt, und andererseits die Existenzen der berufsmässigen Züchter erhalten wurden. Dies nicht etwa uneigennützig, sondern in der weisen Voraussicht, dass der Staat allein die Erhaltung der heimischen Fischarten für die Zukunft nicht garantieren kann!
Ausserdem kann bei diesem System der Bewirtschafter (Kunde) den Lieferanten belangen, oder nötigenfalls wechseln, wenn die gelieferte Ware nicht den Anforderungen genügt!!!
In der Schweiz wurden dagegen auf Teufel komm raus, neue Brutanstalten gebaut, welche zum Teil an die Denkmäler erinnerten, welche sich Machthaber in aller Welt schon immer gerne gesetzt haben. Dass man dabei meistens die bisherigen Aufseher nicht in die Planung einbezogen, und keine Praktiker herbeigezogen hat, versteht sich bei der Konstellation der Dinge fast von selbst.
Die meisten der so entstandenen kantonalen und Vereinsanlagen waren darauf ausgelegt, möglichst viele Brutfischchen zu produzieren, weil die Produktions-Subventionen ja pro Fisch entrichtet wurden.
Da das benötigte Eimaterial meist nicht vorhanden war, wurden Eier aus aller Welt zusammengekauft und mit zunehmendem Erfolg wurden die Kapazitäten der Anlagen massiv überschritten. Dies wiederum führte dazu, dass die Brut anfällig für alle möglichen Krankheiten wurde. Man glaubte, dass dies vom Wasser stamme, und begann das Wasser aufzubereiten. Einige Kantone gingen dabei so weit, dass sie teure Entkeimungsanlagen installierten.
Dabei wusste man in der privaten und konventiellen Fischzucht schon lange, dass die Aufzucht in praktisch sterilen Verhältnissen für die Zucht von Besatzfischen denkbar ungeeignet ist, da die darin gezogenen Fischchen praktisch keine Antikörper entwickeln, und bereits in "normal" belasteten Gewässern praktisch keine Ueberlebenschance haben.
Ende der sechziger Jahre wurden im Zuge einer Reform der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen auch die gesetzlichen Grundlagen über die Fischerei überdacht. 1984 erschien der Bericht der Studienkommission zum zweiten Paket der Neuverteilung, in welchem auch die Fischerei behandelt wurde. Darin wurde vorgeschlagen, dass der Bund die Beiträge für die Besatzfisch-Produktion einstellen soll.
In diese neuere Zeit fällt auch der wundersame Wandel der EAWAG in Kastanienbaum/Lu. von der Seeforschungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserreinigung zu einer Fischereiwissenschaftlichen!
Was sie mit Fischzucht und Bewirtschaftung zu tun und zu bestimmen hat, ist ebenso völlig unklar wie die Frage nach ihrer praktischen Erfahrung!
In der ganzen verworrenen Szene können auch Eingeweihte nicht klar formulieren, was man mit diesen Strategien eigentlich erreichen will. Es sind dabei zwei Richtungen festzustellen.
Die eine zieht die materiellen Konsequenzen, indem sie einfach die Besatzmenge verringert, weil sich das zur Verfügung stehende Geld ja halbiert. Dass diese zahlenmässig nicht allzu mickrig ausfällt, wird den Fischern eingeredet, dass nur Brut oder höchstens Sömmerlinge für den Besatz geeignet sind. (Dies kommt wiederum den kantonalen Anlagen entgegen, da die meisten kantonalen Anlagen gar nicht in der Lage, grössere Fische aufzuziehen!)
Die andere Richtung versucht den Beweis zu erbringen, dass nur sie in der Lage sind, geeignetes Besatzmaterial zu produzieren. Dieser Bedarfsnachweis soll schlussendlich die dafür notwendigen Gelder wieder flüssig machen.
Mit Markierungsversuchen soll belegt werden, dass z.B. fangfähige Fische abwandern. Es ist in diesem Zusammenhang erstaunlich, dass dafür immer wieder Gelder freigestellt werden, obwohl die Aussage solcher Versuche von Fachleuten im Ausland schon seit Jahren stark angezweifelt werden, weil sie mit vielen Unsicherheitsfaktoren und Risiken verbunden sind. ( Unsachgemässe Behandlung, ungünstige Wetterlagen, falscher Einsatztermin oder Hochwasser können schon bei erstklassigem Besatzmaterial Ausfälle bis zu 50% verursachen.)
Eine Fangstatistik verbunden mit einer dosierten Bewirtschaftung ergibt die bessern Aussagen.
Man spricht von einer Wende, aber wenn schon von einer Wende gesprochen wird, soll es vor allem darum gehen, die gesamte Entwicklung zu analisieren, und daraus die Lehren zu ziehen.
Dabei wird sich bei einer nur einigermassen objektiven Beurteilung herausstellen, dass die frühere Jahrzehntelange Bewirtschaftung der Gewässer durch Private und Vereine besser abschneidet, als der Zeitraum in welchen die Fischerei durch den Staat "gefördert" wurde.
Wenn der VSF sich trotz der vielen diskreditierenden Angriffe in der Vergangenheit wieder einmal dafür einsetzt, die unserer Ansicht nach bewährte Besatzpolitik früherer Jahre wieder einzuführen, dann aus dem Grunde, weil die Erhaltung unserer Fischarten in nationalem Interesse ist.
Dabei muss einmal in aller Deutlichkeit festgehalten werden, dass die Grundlage unserer heutigen einheimischen Forellen von privaten Züchtern geschaffen wurde! Das was unsere Wissenschafter als gegeben, rein,natürlich und unverfälscht, und somit schützenswert ansehen, ist das Resultat einer rund 150jährigen privaten Aufzucht und Bewirtschaftung!
Wenn es darum geht, Massnahmen zu ergreifen, welche nationale Bedeutung haben und für die Zukunft entscheidend sind, darf man die Entscheidung darüber nicht in die Hände von einzelnen Wissenschaftern legen, deren Unsicherheit und mangelnde Fachkompetenz in Besatz- und Zuchtfragen offensichtlich ist.
Da wir es mit Fischen und somit mit der Natur zu tun haben, dürfte es sicher nicht verfehlt sein, sich auch an der Natur zu orientieren. Dabei müssen wir uns in die Zeit versetzen, als die Wanderwege der Fische, welche ja aus den Meeren kamen, noch intakt waren.
Wir unterscheiden zwischen Standfischen und Zugfischen. Bei den Zugfischen sind die Salmoniden wohl die bekannteste Art, obwohl reine Meeresbewohner zum Teil viel grössere Distanzen zurücklegen.
Die Hauptgründe dieser Wanderungen sind die Nahrungssuche und die Fortpflanzung. Um bei den Salmoniden, im speziellen bei den Forellen, zu bleiben, ergibt sich aus dieser Tatsache;
dass es keine genetische Urform einer standorttreuen Forelle gibt!
Wenn man vom Meer abgeschnittene Forellen heute als standorttreu einstuft, ist dies lediglich eine Akzeptanz der gegebenen Verhältnisse. Früher wurden zum Meer wandernde Forellen als Salmo trutta, und die standorttreuen als Salmo fario bezeichnet.
In den modernen Bewertungsschlüsseln unterscheidet man jedoch nicht mehr, weil diese These von den Wissenschaftern angezweifelt wurde.
Die ersten "standorttreuen" Forellen ergaben sich durch abgeschnittene Rückwege infolge natürlichen Gelände-Verschiebungen.
Später kamen die durch den Menschen verursachten Gewässerverbauungen, und schlussendlich die Wasserverschmutzung dazu.
Diese Formen haben sich zwangsläufig an ihren beschränkten Lebensraum angepasst. Eine der auffälligsten Erscheinungen ist die Zwergwüchsigkeit. Dies ist eine Degenerationserscheinung, wie wir sie beispielsweise auch beim Menschen kennen.
Der seinerzeit in den Bündner Seen ausgesetzte Saiblings-Stamm wurde jahrzehntelang ohne Blutauffrischung nachgezogen. Dies mit dem Resultat, dass die Fische immer kleiner geworden sind. Man vertritt zwar dort die Meinung, dass dies eine Folge des Ueberbesatzes sei. Diese These kann ich allerdings nicht unterstützen, da dies durch den Kanibalismus ausgeglichen würde.
In Anbetracht dieser Fakten gehen die verschiedenen Theorien unserer Fischereiwissenschafter über die Nachzucht von "eigenen standortreuen und genetisch unverfälschten Elterntieren" völlig an der Realität vorbei.
Zur Erhaltung eines gesunden und ertragsreichen Fischbestandes brauchen wir eine leistungsfähige Zucht, welche nur der Berufszüchter bieten kann. Seine Erfahrungen sind praktischer Natur und schliessen Jahrzehnte und Generationen ein. Dies im Gegensatz zu unseren Wissenschaftern, welche meist nur Theoretiker sind.
Ausserdem ist unsere offizielle Fischereiwissenschaft noch zu jung, um solch schwerwiegende Urteile in alleiniger Kompetenz zu fällen!
Durch die verfehlte Politik der vergangenen Jahre sind bereits irreparable Schäden entstanden, da einige private Besatzfisch-Zuchten eingegangen sind, und viele infolge Absatzproblemen sich nicht mehr der Besatzfischzucht widmen. Einige Fisch-Arten werden gar nicht mehr gezüchtet. Dies könnte aber eines Tages schwerwiegende Folgen haben.
Was ich bei all den Thesen und Ratschlägen zu Besatzfragen immer wieder vermisse, sind weiträumige, praxisbezogene, Natur- und zukunftsorientierte Gedankengänge.
Um aufzuzeigen wie engstirnig und kurzsichtig diese Thesen sind, möchte ich einige Gedanken in den Raum stellen:
Angenommen, die Theorie stimme, dass die Fischzüchter mit ihren Zuchtfischen die Wildfische genetisch verändern, dann müssen wir uns in die Zeit zurückversetzen, als es noch keine Züchter gab. Wir stünden dann wieder in der zu Anfang geschilderten Situation vor rund 150 Jahren, als man einsah, dass ohne künstliche Nachzucht die Fischbestände nicht zu sichern waren!
Wir nehmen weiter an, dass der Fischereiverein XYZ heute rund 500 Mitglieder hat. Diese Karteninhaber müssten dann ebenfalls auf den "Urbestand" gebracht werden. Bei äusserst grosszügiger Auslegung müssten 95% ihre Karten abgeben. Die Pacht- oder Patentgebühren müsste man ebenfalls auf den Stand dieser Zeit bringen. Daraus würden sich logischerweise Mindereinnahmen für die Kantone ergeben.
Die Pacht- und Patenteinnahmen würden kaum für einen Aufseher, geschweige denn für eine Verwaltung oder Brutanstalt reichen. Selbstverständlich würden die Fischer dann auch wieder mit Baumwollnetzen und Schnüren von rund einem Millimeter fischen. Wir wären also wieder am Ausgangspunkt, wo wiederum Züchter und Fischer die Initiative ergreifen müssten.
Da kaum anzunehmen ist, dass es dem Staat gelingen würde, Tausende von Fischern von ihrer Betätigung auszuschliessen, wollen wir uns darüber Gedanken machen, was uns die bereits an einigen Orten praktizierte Politik bringen wird, die besagt; Die Besatzmenge ist auf 50% zu reduzieren. Zu Besatzzwecken dürfen nur Brut oder Sömmerlinge eingesetzt werden. Es dürfen keine fangfähigen Fische mehr eingesetzt werden.
Da der Fischerei-Druck auf die Fische gleich bleiben, oder sich noch verstärken wird, dürften nur wenige Jungfische das heutige Fangmass erreichen, da jeder Fisch bis dahin unzählige Male an einem Haken zappeln wird.
Ein Aussetzen der Fischerei (Verbot) zum Schutze der Jungfische dürfte kaum durchsetzbar sein. Einerseits müssten die noch vorhandenen "unreinen Fische" ja ausgefischt werden, und andererseits würde sich das Problem nur um den Zeitraum verschieben, welchen die Fische brauchen um das Fangmass zu erreichen.
Um den so gebackenen Kuchen besser verteilen zu können, müssten allerdings die Mindestfanggrösse wieder gesenkt werden. Denn bei dem heutigen Druck der Fischerei wären die mässigen Exemplare innert wenigen Tagen ausgefischt. Die These; " Weniger ist mehr " dürfte sich somit also kaum bewahrheiten! Ausserdem ist diese Einstellung ein volkswirtschaftlicher Unsinn.
Zählt man alle mit der Fischerei zusammenhängenden ökonomischen Aspekte, vom Fischproduzenten über den Fischereiartikelverkäufer bis zu den Hoteliers zusammen, dürften nicht nur viele Arbeitsplätze, sondern auch beträchtliche Einnahmequellen auf dem Spiel stehen.
Es wäre deshalb wünschenswert, wenn sich auch die Sportfischerorganisationen darüber Gedanken machen würden, wie sie diese unselige Entwicklung stoppen wollen.
Ohne den guten Willen und die grosse Arbeit des SFV (Schweizerischer Fischerei-Verband) mindern zu wollen, muss ich feststellen, dass die Schwerpunkte ihrer Politik falsch gesetzt wurden.
Während sie sich für kostspielige Aktionen wie "Sauberes Wasser" und ihre Gewässerschutzinitiative eingesetzt haben, wurden sie in ihrer Tätigkeit als Bewirtschafter laufend eingeengt oder verdrängt. Auch sie müssen einsehen, dass auch ihr Sport nicht von der allgemeinen Teuerung ausgeschlossen wurde.
Früher fischte man mit einer Haselrute oder Bambusstange, heute mit Carbonruten von mehreren hundert Franken. Der Staat passt die Gebühren seit Jahren der Teuerung an. Und trotzdem wird bei einer Steigerung geboten, dass sich die Balken biegen.
Aus dieser Sicht ist es völlig daneben, wenn man den Staat um Hilfe angehen will. Wie diese Hilfe dann aussieht, dürften die Fischer mittlerweile begriffen haben.
Es sind also auch heute wieder initiative Leute gesucht, welche das Ruder in die Hand nehmen sollten. In Anbetracht der grossen Organisation der Sportfischer sollte es nicht schwer fallen, den neuen Kurs zu bestimmen. Ich halte die Fischer ebenso fähig den Fischbestand zu sichern, wie die Jäger ihren Wildbestand. Aber auch hier behält die alte Weisheit ihre Gültigkeit, die besagt:
Wie man sich bettet, so liegt man!